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Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die VR China
 

Für das Ausstellen eines Visums ist die folgende Stelle zuständig:

Konsularabteilung der Botschaft der VR China in der Republik Österreich

Neulinggasse 29-1-11, 1030 Wien

Bürozeit: Montag 8:30- 11:00 14:00-16:00

Mittwoch 8:30- 11:00 14:00-16:00

Freitag 8:30-11:00

Tel: 01-7103648

Fax: 01-7103770

Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 11:00

unter der Telefonnummer: 01-710364816

Allgemeine Hinweise:

• Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Alle eingereichten Papiere verbleiben in der Konsularabteilung.

• Die Beantragung des Visums per Postweg wird nicht angenommen.

• Keine Voranmeldung ist nötig.

• Die erforderlichen Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden.

• Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.

• Die normale Bearbeitungszeit beträgt 7 Tage. Eine bevorzugte Bearbeitung ist für amerikanische-und französische Bürger nicht möglich.

• Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen.

• Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden, und eine Genehmigung vom tibetischen Fremdenverkehrsamt (Tel.: 00868916834313, Fax: 00868916834632) ist dabei notwendig.

• Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.

• Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in China einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen.

• Ohne Genehmigung ist Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.

• Die zuständigen Konsuln sind berechtigt, die Kategorie des Visums, die Gültigkeits-und Aufenthaltsdauer sowie die Anzahl der Einreisen gemäß den chinesischen Gesetzen und Vorschriften zu bestimmen, Anträge zurückzuweisen bzw.ein bereites ausgestelltes Visum zu ändern oder aufzuheben, ohne es zu begründen.

Erforderliche Papiere:

1. für Touristenvisum (L)

(1) Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens zwei leere Seiten für das Visum.

(2) Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild.

(3) Antragsteller ohne österreichische Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in Österreich. Für EU-Bürger ist Meldebestätigung in Österrreich erforderlich (mindestens schon 6 Monaten in Österreich geblieben). Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden.

2. für Geschäftsvisum (F)

Neben den obenerwähnten (1), (2)und(3), noch

(4) Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China.

3. für Arbeitsvisum (Z)

Neben den obenerwähnten (1), (2)und(3) , noch

(4) Ein von einem öffentlichen Krankenhaus in Österreich ausgestelltes Gesundheitsattest (bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten).

(5) Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten und offizielle Einladung von kompetenten Stellen (in Original und Kopie).

4. für Studienvisum (X)

Neben den obenerwähnten (1), (2)und(3), noch

(4) Ein von einem öffentlichen Krankenhaus in Österreich ausgestelltes Gesundheitsattest (bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten).

(5) Zulassungsschreiben der Uni und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202 (in Original und Kopie).

Visagebühr (Einzahlung nur mit Bankomat oder Kreditkarte möglich)

1. Touristen- und Geschäftsvisum für österreichische Staatsbürger

a. Visum, einmalige Einreise pro Person 30 Euro

b. Visum, zweimalige Einreise pro Person 45 Euro

c . Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate pro Person 60 Euro

d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr pro Person 90 Euro

2. Touristen-und Geschäftsvisum für Passinhaber ohne österreichische Staatsangehörigkeit

a. Visum, einmalige Einreise pro Person 33 Euro

b. Visum, zweimalige Einreise pro Person 50 Euro

c. Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate pro Person 70 Euro

d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr pro Person 100 Euro

3. Touristen- und Geschäftsvisum für US-Amerikaner pro Person 120 Euro

4. Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung

a. am gleichen Tag ( Annahme nur bis 10: 00 ) pro Person 33 Euro

B. innerhalb von 3 Tagen pro Person 23 Euro

Nach 10:00 Uhr, sind die Anforderung für Ausdrücke vom gleichen Tag nicht akzeptiert.

Für französische und amerikanische Pässe ist eine bevorzugte Bearbeitung leider nicht möglich.

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