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Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die VR China
2006/08/31

 

(ab 01.01.2005)

 

Erforderliche Papiere (gelten nur für österreichische Staatsbürger):

1.     Originaler Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten und mindestens einer leeren Seite für Visum.

2.     Ein vollständig ausgefülltes Visumformular mit Lichtbild.

3.     Für ein Geschäftsvisum ist eine originale offizielle Einladung vom zuständigen Ministerium, der Provinzregierung, einer vom Ministerium bzw. von der Provinzregierung ermächtigten Firma bzw. Institution der VR China oder eine Einladungskarte zur Kanton-Messe vorzulegen.

4.     Für ein Arbeitsvisum ist eine Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Arbeit der VR China vorzulegen.

5.     Bei einem länger als sechsmonatigen Auftenhalt ist Aids-Test vorzulegen.

6.     Visumgebühr ist bei der Abholung in bar zu bezahlen.

7.     Antrag per Post wird nicht angenommen.

 

Die Visumgebühr beträgt für ein

1.     einmaliges Einreisevisum mit einer Gültigkeits von bis zu 3 Monaten      pro Person    30 Euro

2.     zweimaliges Einreisevisum mit einer Gültigkeit von bis zu 6 Monaten     pro Person    45 Euro

3.     mehrmaliges Einreisevisum mit einer Gültigkeit von bis zu 6 Monaten     pro Person     60 Euro

4.     mehrmaliges Einreisevisum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr     pro Person     90 Euro

Diese Preise gelten nur für österreichische Pässe.

Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:

innerhalb von 3 Werktagen      pro Person        23 Euro

am gleichen Tag               pro Person        33 Euro

Die normale Bearbeitung eines Visumantrages benötigt eine Woche.

Die für den Visumantrag erforderlichen Papiere können frühstens 50 Tage vor der geplanten Einreise in China angenommen werden. Die per Post eingereichten Anträge werden nicht akzeptiert.

Während der Bearbeitung werden keine telefonische Anfragen entgegengenommen.

Die chinesische Botschaft ist berechtigt, die Gültigkeits-, Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen gemäss den chinesischen Gesetzen und Vorschriften zu bestimmen, Anträge zurückzuweisen, bzw. das ausgestellte Visum zu ändern oder für ungültig zu erklären, ohne es zu begründen.

Für Touristen ist nur ein ein- oder zweimaliges Einreisevisum möglich.

Wenn Sie mit eigenem Fahrrad, Motorad, PKW, Wohnmobil, Wohnwagen, Bus oder LKW in die VR China einreisen möchten, haben Sie eine schriftliche Sondergenehmigung vorzulegen.

Für eine Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China wird, falls eine Einreise von Nepal aus geplant ist, empfohlen, ein Visum für eine organisierte Reise bei der Chinesischen Botschaft in Katmandu zu beantragen.

Adresse des Fremdenverkehrsamts der VR China in Deutschland:

Likenhansstr.6 D-60433 Frankfurt/M, Tel:069520135 Fax:069528490

Allfällige durch unausführliche Ausfüllung des Antragsformulars oder falsche Angaben entstandene Verzögerungen und Unkosten gehen zu Lasten des Antragsstellers.

 

Anschrift der Konsularabteilung der Botschaft der VR China in der Republik Österreich:

Neulinggasse 29/1/11, 1030 Wien

Parteienverkehrszeiten:       Mo. und Mi.        8:30-11:00 und 14:00-16:00

                          Fr.                 8:30-11:00

Tel:0043-1-7103648                     Fax: 0043-1-7103770

E-mail: atwienksl@hotmail.com          Webseite: www.chinaembassy.at

 

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