| Grundschul- und Mittelschulbildung |
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| 2004/05/13 |
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Die Grundschul- und Mittelschulbildung
dauert insgesamt 12 Jahre. Davon entfallen sechs Jahre auf
die Grundschulbildung und je drei Jahre auf die
Mittelschulbildung der unteren Stufe und auf die der oberen
Stufe. Der Besuch der Grundschule und der Mittelschule der
unteren Stufe ist Pflicht. Schulpflichtig sind Kinder ab dem
6. Lebensjahr. Absolventen der Mittelschule der
unteren Stufe werden nach Bestehen einer einheitlichen
Prüfung in die Mittelschule der oberen Stufe
aufgenommen.
Seit der Veröffentlichung des
Gesetzes über die allgemeine Schulpflicht der
Volksrepublik China im Jahr 1986 haben die Regierungen aller
Ebenen diesbezüglich große Erfolge erzielt. Bis
Ende 1999 haben bereits 2430 Kreise, Städte und Bezirke
die neunjährige Schulpflicht im wesentlichen
durchgesetzt. Sie erfassen damit ca. 80% der ganzen
Bevölkerung. In den großen und mittelgroßen
Städten sowie in den wirtschaftlich entwickelten
Küstengebieten ist die Mittelschulbildung der oberen
Stufe weit verbreitet.
In der Grundschul- und
Mittelschulbildung werden auch die moralische Erziehung und
die Erziehung in Handarbeit und technischer Arbeit zur
Entfaltung gebracht, womit eine solide Grundlage zur
Förderung einer allseitigen Entwicklung der
Jugendlichen geschaffen ist.
Am 7. Januar 2000
berief das Staatliche Erziehungsministerium eine Sitzung
ein, auf der alle Abteilungen für das Bildungswesen
aufgefordert wurden, wirksame Maßnahmen zu treffen, um
der Überbelastung der Schüler abzuhelfen.
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